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ARBEITSRECHT
BAG zu § 613a BGB (Betriebsübergang):
Die Monatsfrist zur Erklärung eines
Widerspruchs gegen den Übergang ihres
Arbeitsverhältnisses gem. § 613a
Abs. 6 BGB wird nur durch eine
ordnungsgemäße Unterrichtung
ausgelöst.
Eine fehlerhafte Unterrichtung über
Rechtsfragen ist dann nicht unwirksam,
wenn der Unterrichtungspflichtige die
Rechtslage gewissenhaft geprüft und
einen vertretbaren Rechtsstandpunkt
eingenommen hat.

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FAMILIENRECHT
Düsseldorfer Tabelle aktualisiert
Die Düsseldorfer Tabelle enthält
Leitlinien für den Unterhaltsbedarf
von Unterhaltsberechtigten.
Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen
zwischen Richtern der Familiensenate
der Oberlandesgerichte Düsseldorf,
Köln, Hamm, der Unterhaltskommission
des Deutschen Familiengerichtstages
e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen
Oberlandesgerichten.

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ARBEITSRECHT
INFORMATIONEN DES BAG
http://www.bundesarbeitsger...

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FAMILIENRECHT
ARBEITSGEM. IM DAV
http://www.familienrecht-da...

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BUNDESRECHT
Das aktuelle Verzeichnis unter
http://www.gesetze-im-inter...